Verzicht auf Urhebernennung bei Fotolia-Fotos via AGB-Klausel
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Internetplattformen können künftig haften, wenn dort urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar ist. Bislang hafteten die Uploader. Mit seinem Urteil folgt der Bundesgerichtshof nun der Linie der EU.
Schuhmodelle können als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz nach dem UrhG genießen. Dies hat das LG Köln entschieden.
Die freie Zurverfügungstellung der Bearbeitung eines WordPress-Themes begründet keine Veröffentlichungs- oder Verwertungsrechte für Dritte.
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
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