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Grundlagen des Urheberrechts

Kultroller „Vespa“ urheberrechtlich geschützt

Turin: Kultroller Vespa habe den Status eines Kunstwerkes und genieße daher urheberrechtlichen Schutz. Klone dürfen daher nicht mehr vertrieben werden.

Urheberrechtsschutz für Biergebinde „5,0 Original“

Das LG Hamburg hat in seiner Entscheidung das Design der bekannten Biermarke „5,0 Original“ als Werk der angewandten Kunst eingestuft.

LG Köln, Beschluss vom 19.03.2019 – 14 O 86/19

„FragDenStaat“ darf staatliches Glyphosat-Gutachten vorerst nicht veröffentlichen.

OLG Hamm: Nachvergütung für Zeitungsfotografen

Pauschale Vergütung eines Zeitungsfotografen in Höhe von 10 Euro pro veröffentlichtem Foto ist unangemessen – Nachvergütungsanspruch von 79.000 Euro.

Änderung des Standortes eines Werkes ist Urheberrechtsverletzung

Ein Hauseigentümer muss Wiederaufstellung einer entfernten Plastik erlauben. Die Veränderung des Standortes der Plastik sei bereits ein Urheberrechtsverstoß.

Keine Parodie ohne Humor  

Keine Parodie ohne Humor  

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt über die Bedeutung des Witzfaktors einer Parodie im Urheberrecht.

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