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Die Schutzschrift im Urheberrecht
Besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit einem unberechtigten Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, kann es ratsam sein, bei Gericht eine so genannte Schutzschrift einzureichen.

22. Dezember 2020

Schutzschrift Urheberrecht
(Bild: Mint_Images)

Steht der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Raum, wird der Rechtinhaber häufig zunächst eine Abmahnung aussprechen. Diese gibt dem vermeintlichen Verletzer die Möglichkeit, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden.

Bei unberechtigter Abmahnung: Gefahr einer einstweiligen Verfügung

Falls die Abmahnung der Urheberrechtsverletzung ungerechtfertigt ist, ist häufig zwar eine Antwort sinnvoll. Oftmals sollte dann aber keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Rechteinhaber kann daraufhin z.B.  bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Unterlassungsverfügung einreichen.

Gibt das Gericht diesem Antrag statt, wird der vermeintliche Verletzer verpflichtet, die gerügte Handlung (etwa den Druck bestimmter Fotos) fortan zu unterlassen. Handelt der Antragsgegner diesen Auflagen zuwider, kann das Gericht zur Erzwingung der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängen.

Maßnahme bei drohender einstweiliger Verfügung im Urheberrecht: Schutzschrift einreichen

Eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht kann für den Antragsgegner also weitreichende Folgen haben. Dass eine solche von einem Gericht nicht oder zumindest nicht ohne eine mündliche Verhandlung erlassen wird, kann der Antragsgegner oft nur dadurch verhindern, dass er eine sogenannte Schutzschrift einreicht.

Dabei handelt es sich um eine vorbeugende (also vor einem Antrag auf einstweilige Verfügung einzureichende) Verteidigungsschrift, in welcher der vermeintliche Verletzer versucht, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entkräften.

Inhalt einer Schutzschrift im Urheberrecht

Im Einzelnen enthält eine Schutzschrift im Urheberrecht zunächst den Antrag, den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung abzuweisen. Hilfsweise sollte beantragt werden, nicht ohne eine mündliche Verhandlung über einen entsprechenden Verfügungsantrag zu entscheiden.

Diese Anträge sind auch zu begründen. Das Gericht muss davon überzeugt werden, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung – überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Urheberrechtsverletzung und Dringlichkeit – nicht vorliegen. Dafür kann der vermeintliche Verletzer den Sachverhalt schildern und bereits bekannte Beweismittel benennen und der Schrift beifügen. Auch umfangreiche rechtliche Ausführungen können Teil der Schutzschrift sein.

Umfangreiche Ausführungen zur Begründung der Anträge bieten insbesondere dann einen Vorteil, wenn die vorausgegangene Reaktion auf die Abmahnung bewusst sehr knapp ausgefallen ist. Da der Gegner vor Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung keinen Zugriff auf den Inhalt der Schutzschrift hat, kann man ihn bis dahin hinsichtlich der eigenen Sachverhaltsdarstellung und rechtlichen Argumentation „im Dunkeln“ lassen.

Verfahren bei einer Schutzschrift im Urheberrecht

Während die Schutzschriften früher den einzelnen Gerichten in Papierform vorgelegt werden mussten, können sie heute nach § 945a ZPO auch elektronisch in das zentrale Schutzschriftregister eingereicht werden. Dieses wird von der hessischen Landesjustizverwaltung für alle Bundesländer unter https://schutzschriftenregister.hessen.de geführt. Eine solche Einreichung wirkt wie eine Einreichung bei allen Landgerichten in Papierform.  

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das zentrale Register zu nutzen. Schutzschriften können auch weiterhin in Papierform bei den Gerichten eingereicht werden. Wegen des damit verbundenen zeitlichen und logistischen Aufwands, empfiehlt es sich aber, von der elektronischen Einreichung der Schutzschrift Gebrauch zu machen.

Berücksichtigung der Schutzschrift im Falle eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

Ist eine Schutzschrift eingereicht, ist das Gericht im Falle eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung verpflichtet, die in der Schrift hinterlegte Argumentation bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Grund ist die Garantie rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG). Es entscheidet dann auf Grundlage beider Vorträge, ob es dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgibt, ihn abweist, oder die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung lädt, um den Sachverhalt weiter zu erörtern.

Auch wenn das Gericht entscheidet, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattzugeben, gewinnt man durch die Hinterlegung einer Schutzschrift oftmals einen Vorteil: Denn aus der Begründung des Gerichts kann man schon eine Menge über dessen Rechts- und Tatsachenauffassung erfahren. Dadurch lassen sich die Chancen für das weitere Verfahren um einiges besser einschätzen. So können notfalls zeit- und kostenintensive Verfahren vermieden werden.

Erstattung der Kosten einer Schutzschrift im Urheberrecht

Im Vergleich zu einem ordentlichen streitigen Verfahren im Urheberrecht ist das Hinterlegen einer Schutzschrift günstig. Trotzdem fallen im Rahmen des Verfahrens Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren) an.

Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Gericht abgelehnt oder vom Antragsteller zurückgezogen, kann der Antragsgegner die Erstattung dieser Kosten verlangen (vgl. §§ 91, 269 ZPO). Dies gilt selbst dann, wenn der Antragsgegner vom Eingang des Verfügungsantrags nichts erfahren hat.

Die Schutzschrift im Urheberrecht: Fazit

Die Schutzschrift im Urheberrecht bietet freilich keinen allumfassenden Schutz gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung und deren Folgen. Sie garantiert aber, dass die eigene Rechts- und Tatsachenauffassungen bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden. Je nach der getroffenen Entscheidung können auch Schlussfolgerungen gezogen werden, die für das weitere prozessuale Vorgehen wertvoll sein können.

Im Falle eines ungerechtfertigten Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung ist es deshalb immer ratsam, die Möglichkeit der Einreichung einer Schutzschrift ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

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Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei urheber.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Urheberrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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