Wettbewerb & recht
Die Abwehr von Ansprüchen in Gerichtsverfahren ist unser Spezialgebiet.

Bundesweite Vertretung
Wir vertreten Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ob per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz – der persönliche Kontakt kommt nicht zu kurz.

Langjährige Erfahrung
Unsere Rechtsanwälte sind seit mehreren Jahren im Wettbewerbsrechts tätig und können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Wirtschaftliches Denken
Unternehmerisches Handeln ist wirtschaftlich geprägt. Diesen Aspekt behalten wir stets im Blick und „brechen nichts übers Knie“.
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Bewahren Sie Ruhe und holen Sie sich kompetente Unterstützung! Angesichts gerichtlicher Fristen sollten Sie nicht unnötig zögern:
Schnelle Anfrage
Sowohl online als auch offline: Im Wettbewerbsrecht gelten teils scharfe Regeln. So darf Werbung beispielsweise nicht irreführend sein. Und vom Widerrufsrecht über die Streitschlichtung bis zum Impressum gibt es eine Vielzahl von Informationspflichten einzuhalten.
Sie werden wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes verklagt? Holen Sie sich Rat vom Fachmann ein und lassen Sie die Klage und Ihre Optionen genau prüfen.
Was tun wir für Sie?
Individuelle Beratung
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall auf Herz und Nieren. Damit Sie alle Optionen auf dem Tisch haben, für die beste unternehmerische Entscheidung.
Gerichtliche Vertretung
Ihnen wird unlauteres Verhalten vorgeworfen? Wir übernehmen für Sie und Ihr Unternehmen bundesweit die gerichtliche Vertretung und kämpfen für Ihre Interessen.
Über uns
Die Rechtsanwälte von TWW.LAW beraten und vertreten Unternehmen und sonstige Marktteilnehmer u.a. auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Unsere langjährige Erfahrung auch in Gerichtsverfahren macht uns dabei zu einem verlässlichen und kompetenten Partner. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und kämpfen an Ihrer Seite für Ihr Recht. Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
Grundlagen des Wettbewerbsrechts
Internetplattformen können für Urheberrechtsverletzungen haften
Internetplattformen können künftig haften, wenn dort urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar ist. Bislang hafteten die Uploader. Mit seinem Urteil folgt der Bundesgerichtshof nun der Linie der EU.
Sandalen als urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk
Schuhmodelle können als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz nach dem UrhG genießen. Dies hat das LG Köln entschieden.
OLG Karlsruhe zum Bearbeiterurheberrecht an Softwareprogrammierung
Die freie Zurverfügungstellung der Bearbeitung eines WordPress-Themes begründet keine Veröffentlichungs- oder Verwertungsrechte für Dritte.
Schnelle Anfrage
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Sie haben Fragen?
Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme.
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