Das Landgericht Köln hat den Betreibern der Plattform „FragDenStaat“ im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht im Internet zu veröffentlichen. Das Gutachten sei urheberrechtlich geschützt – Ausnahmeregelungen zur einwilligungsfreien Nutzung griffen nicht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Seitens der Open Knowledge Fundation, die hinter „FragDenStaat“ steht, wurde bereits Widerspruch gegen die Entscheidung angekündigt (Landgericht Köln, Beschluss vom 19.03.2019 – 14 O 86/19 – zum Volltext der Entscheidung).
Internetplattformen können für Urheberrechtsverletzungen haften
Internetplattformen können künftig haften, wenn dort urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar ist. Bislang hafteten die Uploader. Mit seinem Urteil folgt der Bundesgerichtshof nun der Linie der EU.
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