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„Mein Kampf“ – bald wieder in Deutschland erhältlich?
Ende 2015 läuft das Urheberrecht an dem Werk „Mein Kampf“ aus. Der Freistaat Bayern versucht, eine Veröffentlichung einer neuen Ausgabe zu verhindern.

12. März 2015

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(Bild: rawf8)

Neuauflage geplant

Seit Jahren ist bereits eine Neuauflage in Planung. Das Münchener Institut für Zeitgeschichte (IfZ) hat vor, eine kommentierte Fassung zu veröffentlichen. Sie soll aus zwei Bänden bestehen und um die 2.000 Seiten umfassen.

Dabei werden „nur“ 780 Seiten vom Original von Adolf Hitler übernommen. Der Großteil des Inhalts besteht also aus wissenschaftlichen Kommentaren.

Finanzielle Förderung durch Regierung?

Das Projekt sollte durch die bayerische Staatsregierung (Rechteinhaber) mit 500.000 € unterstützt werden.

Doch nach Gesprächen mit Holocaust-Überlebenden in Israel zog sie ihr Angebot zurück. Trotz wissenschaftlichen Hintergrunds der „Mein Kampf“-Ausgabe sei eine Neuveröffentlichung den Opfern gegenüber respektlos. Ludwig Spaenle, Bayerns Staatsminister für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kunst dürfte rein geschichtlich/wissenschaftlich ein Interesse an dem Projekt haben. Dennoch sei er der Meinung, diese Schrift in keinerlei Form (auch nicht wissenschaftlich) aus Respekt vor dem Leid der Opfer veröffentlichen lassen zu können.

„Anti-Hitler-Schrift“

Dem steht jedoch die Intention des IfZs entgegen. Schließlich werde keine direkte Nachschrift, sondern vielmehr eine „Anti-Hitler-Schrift“ herausgebracht.

Es findet eine detaillierte und tiefgehende wissenschaftliche Analyse des Buches „Mein Kampf“ statt. Die Texte werden genauestens untersucht, Unwahrheiten und Widersprüche herausgefiltert und verarbeitet. Das ist unter anderem auch Grund für die lange Schreibzeit. Denn „je tiefer man hineinsteigt, umso tiefer sind die Abgründe.“, sagte Teamchef Christian Hartmann.

Verbot der Verbreitung soll bestehen bleiben

Noch bis Ende 2015 hat der Freistaat Bayern die Rechte an dem Buch. Momentan liegt die Freigabe zur Veröffentlichung noch in der Hand Bayerns. Anschließend verfällt das Urheberrecht.

Im Jahre 2014 wurde bereits eine Maßnahme getroffen, um die Freigabe von „Mein Kampf“ zu erschweren. So ist auch nach Ablauf des Urheberrechtes verboten, die Hetzschrift in ihrer Form in den Handel zu bringen. Allerdings umfasst dies nicht direkt die wissenschaftlich verarbeitete Neuveröffentlichung.

Bei strenger Auslegung sei eine straflose Veröffentlichung eventuell möglich, wenn die Kommentare im Vordergrund stehen und sich vom Inhalt abgrenzen lassen.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich das Projekt entwickelt und ob eine Veröffentlichung durchgesetzt werden kann. Ende 2015/ Anfang 2016 wird man mehr dazu erfahren.

Quellen:

  • Berichte  bei süddeutsche.de #1#2
  • Bericht bei dw.de
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Die Autoren der Beiträge bei urheber.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Urheberrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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