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Die Abmahnung im Urheberrecht

Die Abmahnung im Urheberrecht

Im Falle der Verletzung eines Urheberrechts soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen, § 97a UrhG. Ein Überblick.

Kostenfalle Abmahnung im Urheberrecht

Kostenfalle Abmahnung im Urheberrecht

Vorsicht Kostenfalle: Entspricht die Abmahnung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form so hat der Abmahnende sämtliche Kosten selbst zu tragen.