
Der Anspruch auf Auskunft im Urheberrecht
Der Urheber hat im Falle einer Verletzung seiner Rechte einen Anspruch auf Auskunft aus § 101 UrhG und § 242 BGB. Ein Überblick über Voraussetzungen und Folgen.
Der Urheber hat im Falle einer Verletzung seiner Rechte einen Anspruch auf Auskunft aus § 101 UrhG und § 242 BGB. Ein Überblick über Voraussetzungen und Folgen.
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