
Google haftet für Foto-Veröffentlichung durch Dritte
LG Frankfurt a.M.: Google haftet für die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos durch Dritte ab Kenntnis. Die Privilegierung aus § 8 TMG greife nicht.
LG Frankfurt a.M.: Google haftet für die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos durch Dritte ab Kenntnis. Die Privilegierung aus § 8 TMG greife nicht.
Die Veröffentlichung eines Fotos von der Prominentenveranstaltung „Casting Company-Abriss-Party“ in einem Eventportal sorgt für Wirbel. BGH erklärt die Bild-Veröffentlichung einer Hostess für zulässig, doch Datenschutzhüter sind empört.
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