
Urhebernennung – Fotograf muss benannt werden
Auch wer das Foto eines anderen ins Internet einstellt, an dem er ein unbeschränktes Nutzungsrecht hat, muss dabei den Namen des Fotografen nennen.
Auch wer das Foto eines anderen ins Internet einstellt, an dem er ein unbeschränktes Nutzungsrecht hat, muss dabei den Namen des Fotografen nennen.
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