
Linkhaftung: In Einzelfällen besteht keine Nachforschungspflicht
Eingeschränkte Nachforschungspflicht für Linkhaftung: Wer einen Link auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen setzt, haftet nun nicht mehr zwangsläufig.
Eingeschränkte Nachforschungspflicht für Linkhaftung: Wer einen Link auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen setzt, haftet nun nicht mehr zwangsläufig.
Der EuGH hat entschieden: auch das Setzen eines Hyperlinks kann einen Urheberrechtsverstoß begründen. Wir haben uns das Urteil näher angeschaut.
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