
Schadensermittlung durch Lizenzanalogie bei Bildrechteverletzungen
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
Lizenzsätze in Nachlizenzierungsverträgen sind zur Berechnung von Lizenzschadensersatz ungeeignet. Dies hat das OLG Hamburg entschieden.
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