
Berechnung des Lizenzschadensersatzes nach branchenüblichen Vergütungssätzen
Lizenzsätze in Nachlizenzierungsverträgen sind zur Berechnung von Lizenzschadensersatz ungeeignet. Dies hat das OLG Hamburg entschieden.
Lizenzsätze in Nachlizenzierungsverträgen sind zur Berechnung von Lizenzschadensersatz ungeeignet. Dies hat das OLG Hamburg entschieden.
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