
OLG Karlsruhe zum Bearbeiterurheberrecht an Softwareprogrammierung
Die freie Zurverfügungstellung der Bearbeitung eines WordPress-Themes begründet keine Veröffentlichungs- oder Verwertungsrechte für Dritte.
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Die unberechtigte Nutzung kostenfreier Open-Source-Software kann zu einem Urheberrechtsverstoß und Schadensersatzforderung führen.
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