
Streitwert eines Unterlassungsantrags bei unbefugter Fotonutzung
OLG Hamm: Der Streitwert für eine Unterlassungsantrags bei einer unberechtigten Nutzung eines hochwertigen Fotos für Werbezwecke liegt nicht unter 5.000 €.
OLG Hamm: Der Streitwert für eine Unterlassungsantrags bei einer unberechtigten Nutzung eines hochwertigen Fotos für Werbezwecke liegt nicht unter 5.000 €.
Das OLG Köln hat in einem aktuellen Beschluss die Regeln zur Streitwertfestsetzung im Urheberrecht konkretisiert und eine schematische Addition verneint.
Im Zweifel ist zu Gunsten des Urhebers keine Änderungsbefugnis des Nutzers anzunehmen. Branchenübungen müssen redlich sein um sich darauf berufen zu können.
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