
Der Anspruch auf Unterlassung im Urheberrecht
Bei einer (drohenden) Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Überblick.
Bei einer (drohenden) Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Überblick.
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