
Streitwert eines Unterlassungsantrags bei unbefugter Fotonutzung
OLG Hamm: Der Streitwert für eine Unterlassungsantrags bei einer unberechtigten Nutzung eines hochwertigen Fotos für Werbezwecke liegt nicht unter 5.000 €.
OLG Hamm: Der Streitwert für eine Unterlassungsantrags bei einer unberechtigten Nutzung eines hochwertigen Fotos für Werbezwecke liegt nicht unter 5.000 €.
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