
Der Anspruch auf Unterlassung im Urheberrecht
Bei einer (drohenden) Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Überblick.
Bei einer (drohenden) Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Überblick.
LG Berlin: Eine Unterlassungserklärung darf nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gültig ist, soweit der Abmahnende eine Vollmacht im Originalen zusendet.
Neueste Kommentare