
Google haftet für Foto-Veröffentlichung durch Dritte
LG Frankfurt a.M.: Google haftet für die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos durch Dritte ab Kenntnis. Die Privilegierung aus § 8 TMG greife nicht.
LG Frankfurt a.M.: Google haftet für die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos durch Dritte ab Kenntnis. Die Privilegierung aus § 8 TMG greife nicht.
Ende 2015 läuft das Urheberrecht an dem Werk „Mein Kampf“ aus. Der Freistaat Bayern versucht, eine Veröffentlichung einer neuen Ausgabe zu verhindern.
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