
Vertragsstrafe: Bild muss nicht aus Google Cache gelöscht werden!
Eine Unterlassungspflicht umfasse nach OLG Zweibrücken nicht die Pflicht, die urheberrechtlich geschützten Werke aus dem Google Cache zu löschen.
Eine Unterlassungspflicht umfasse nach OLG Zweibrücken nicht die Pflicht, die urheberrechtlich geschützten Werke aus dem Google Cache zu löschen.
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