
Verschweigen der Reaktion eines Abgemahnten vor Gericht ist rechtsmissbräuchlich
LG hebt einstweilige Verfügung auf, da entgegen der Wahrheitspflicht die außergerichtliche Reaktion auf eine urheberrechtliche Abmahnung verschwiegen wurde.
LG hebt einstweilige Verfügung auf, da entgegen der Wahrheitspflicht die außergerichtliche Reaktion auf eine urheberrechtliche Abmahnung verschwiegen wurde.
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