
Google und YouTube zur Herausgabe von Mailadressen verpflichtet
OLG Frankfurt a.M.: Werden Urheberrechtsverletzungen über ein drittes Unternehmen begangen, so ist dieses zur Herausgabe der Mailadressen verpflichtet.
OLG Frankfurt a.M.: Werden Urheberrechtsverletzungen über ein drittes Unternehmen begangen, so ist dieses zur Herausgabe der Mailadressen verpflichtet.
Das OLG München hat die Klage der Marlene-Dietrich-Collection gegen YouTube abgewiesen. Die Gesellschaft sei bei Filmaufnahmen nicht klagebefugt.
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