Seite wählen
BAG: Urhebervergütung – Redakteure an Zeitschriften

20. August 2019

Kurznachrichten Wettbewerbsrecht

(Bild: BrianAJackson)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Gerichte für Arbeitssachen zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind, die als Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeitsverhältnissen ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben. Darüber hinaus stellte es fest, dass § 12 Nr. 7 Abs. 1 des Manteltarifvertrags (MTV) Zeitschriften die vergütungsfreie Nutzung der Urheberrechtsübertragung auf die Objekte beschränkt, für die der Redakteur nach Maßgabe seines Arbeitsvertrags tätig ist bzw. war und auf die Nutzung der von dem Redakteur verfassten Texte in Archiven und Datenbanken. Nur diese – gleichsam tätigkeitsbezogene – Urheberrechtsnutzung ist mit dem Arbeitsentgelt „abgegolten“ (BAG, Urteil v. 27. März 2019, Az.: 5 AZR 71/18 – zum Volltext der Entscheidung).

l

Ihre Autoren

Die Autoren der Beiträge bei urheber.law sind Rechtsanwälte der Kanzlei Tölle Wagenknecht aus Bonn und u.a. im Urheberrecht tätig. Erfahren Sie mehr über uns oder die Kanzlei, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Kommentare

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie haben Fragen?

Gerne klären wir mit Ihnen auch Ihr Anliegen im Urheberrecht. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme. 

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie kostenfrei regelmäßige Updates aus unseren Rechtsgebieten.

Folgen Sie uns 

Vernetzen Sie sich über unsere Auftritte in den sozialen Medien mit uns.