Das LG München I hat die Klage eines Grafikers gegen den FC Bayern München als begründet erachtet. Dieser hatte die bekannten Fußballspieler Franck Ribéry und Arjen Robben zu einer Version von Batman und Robin adaptiert. Die Figuren waren 2015 mit dem Slogan „The Real Badmen & Robben“ in der Fankurve der Allianz Arena zu sehen. In der Folge hatte Bayern München Merchandising-Artikel verkauft, die den gleichen Slogan und ähnlich gezeichnete Figuren zeigten. Das Gericht bestätigt nun die Ansicht des Grafikers, dass es sich bei der Kombination aus Figuren und Slogan um ein urheberrechtlich geschütztes Gesamtwerk handelt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der FC Bayern dem Grafiker Auskunft über die erzielten Gewinne geben – und anschließend Schadensersatz zahlen (LG München I, Urteil v. 9. September 2020, Az. 21 O 15821/19).
Verzicht auf Urhebernennung bei Fotolia-Fotos via AGB-Klausel
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
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