Streit um YouTube-Videos: Marlene-Dietrich-Collection nicht klagebefugt
Das OLG München hat die Klage der Marlene-Dietrich-Collection gegen YouTube abgewiesen. Die Gesellschaft sei bei Filmaufnahmen nicht klagebefugt.
Das OLG München hat die Klage der Marlene-Dietrich-Collection gegen YouTube abgewiesen. Die Gesellschaft sei bei Filmaufnahmen nicht klagebefugt.
Verkauf und Nutzung von multimedialen Medienabspielern zu Streaming-Zwecken kann nach Ansicht des EuGH einen Urheberrechtsverstoß begründen.
Pauschale Vergütung eines Zeitungsfotografen in Höhe von 10 Euro pro veröffentlichtem Foto ist unangemessen – Nachvergütungsanspruch von 79.000 Euro.
Turin: Kultroller Vespa habe den Status eines Kunstwerkes und genieße daher urheberrechtlichen Schutz. Klone dürfen daher nicht mehr vertrieben werden.
Das Landgericht München will die Vereinbarkeit der Filesharing-Rechtsprechung mit dem europäischen Recht überprüfen lassen und wendet sich an den EuGH.
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