Urheberrechtsverstoß: Auch Teilen auf Facebook ist eine Nutzungshandlung
AG München: Auch das erneute Teilen von urheberrechtlich geschützten Fotografien auf Facebook kann einen Urheberrechtsverstoß begründen.
AG München: Auch das erneute Teilen von urheberrechtlich geschützten Fotografien auf Facebook kann einen Urheberrechtsverstoß begründen.
OLG Frankfurt a.M.: Werden Urheberrechtsverletzungen über ein drittes Unternehmen begangen, so ist dieses zur Herausgabe der Mailadressen verpflichtet.
Die MFM-Tabelle darf zur Schadensermittlung herangezogen werden – allerdings nicht schematisch. Bei Hobbyfotografen kann ein Abschlag vorgenommen werden.
Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz wird das Urheberrecht in Bezug auf Unterricht und Wissenschaft neu geordnet und ergänzt.
BGH: EuGH soll in einem Vorabentscheidungsverfahren beurteilen, inwiefern militärische Lageberichte der Bundesregierung Urheberrechtsschutz genießen.
Das LG Hamburg verurteilt den Dienstleister einer illegalen Sky Streaming-Plattform zu Schadensersatz in Höhe von 18.500 Euro.
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