
Schadensermittlung durch Lizenzanalogie bei Bildrechteverletzungen
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
Lizenzsätze in Nachlizenzierungsverträgen sind zur Berechnung von Lizenzschadensersatz ungeeignet. Dies hat das OLG Hamburg entschieden.
Bei einer schuldhaften Verletzung des Urheberrechts räumt das Urheberrechtsgesetz dem Rechteinhaber in § 97 Abs. 2 S. 1 einen Schadensersatzanspruch ein. Eine Zusammenfassung.
Begeht ein Lehrer auf der Homepage seiner Schule eine Urheberrechtsverletzung, so haftet das betroffene Bundesland für diesen Rechtsverstoß.
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