
Die Urheberpersönlichkeitsrechte – Inhalt und Schutz
Die Persönlichkeitsrechte des Urhebers spielen auch bei der Werknutzung eine zentrale Rolle. Ein Überblick.

Urhebernennung – Fotograf muss benannt werden
Auch wer das Foto eines anderen ins Internet einstellt, an dem er ein unbeschränktes Nutzungsrecht hat, muss dabei den Namen des Fotografen nennen.

Auch Synchronsprecher haben Recht auf Namensnennung
Wird in AGB auf die Namensnennungspflicht verzichtet weicht dies wesentlich vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab und ist unwirksam.

Der Urheber muss genannt werden
Ob Text, Foto oder ein anderes Werk: Wer den Schöpfer nicht hinreichend kennzeichnet, handelt sich häufig Ärger ein.
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