
Verzicht auf Urhebernennung bei Fotolia-Fotos via AGB-Klausel
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Die Persönlichkeitsrechte des Urhebers spielen auch bei der Werknutzung eine zentrale Rolle. Ein Überblick.
Auch wer das Foto eines anderen ins Internet einstellt, an dem er ein unbeschränktes Nutzungsrecht hat, muss dabei den Namen des Fotografen nennen.
Wird in AGB auf die Namensnennungspflicht verzichtet weicht dies wesentlich vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab und ist unwirksam.
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