
Verzicht auf Urhebernennung bei Fotolia-Fotos via AGB-Klausel
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Die Website mit Fotolia-Fotos verschönern, ohne den Urheber nennen zu müssen? Auf die Urhebernennung soll via AGB-Klausel verzichtet werden können.
Internetplattformen können künftig haften, wenn dort urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar ist. Bislang hafteten die Uploader. Mit seinem Urteil folgt der Bundesgerichtshof nun der Linie der EU.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Rechtssache C-263/18) entschieden, dass es nicht erlaubt ist ohne Erlaubnis des Rechteinhabers „gebrauchte“ E-Books weiterzuverkaufen.
Urheberrechtlicher Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo.
Finanzielle Abgeltung einer Urheberrechtsübertragung mit dem Arbeitsentgelt bei Tarifgeltung und Anwendung des Günstigkeitsprinzips.
„FragDenStaat“ darf staatliches Glyphosat-Gutachten vorerst nicht veröffentlichen.
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