
Schadensermittlung durch Lizenzanalogie bei Bildrechteverletzungen
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des „Playboy“ 2.300 € je Bild.
Lizenzsätze in Nachlizenzierungsverträgen sind zur Berechnung von Lizenzschadensersatz ungeeignet. Dies hat das OLG Hamburg entschieden.
Eine Verwertungsgesellschaft darf den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift. Dies hat der BGH entschieden
Das OLG Köln hat entschieden, dass keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht besteht, wenn die urheberrechtliche Verletzungshandlung bereits eingestellt wurde.
Hat ein Webseitenbetreiber Maßnahmen gegen die Einbettung eines Werkes in die Website eines Dritten getroffen, muss für das Framing dieser Inhalte die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegen. Dies hat der EuGH entschieden.
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